Rasen mähen am Samstag, Sonntag & Feiertag | Was ist erlaubt?

Mit dem Wonnemonat Mai beginnt für Viele die Gartensaison und das Rasenmähen, denn dies gehört zur Gartenpflege wie gießen, Unkraut jäten oder das Schneiden von Sträuchern 🙂

Kommt kein Handrasenmäher oder ein Mähroboter zum Einsatz ist es gewöhnlich mit Lärm verbunden. Diesen empfinden die Nachbarn oft als störend, v.a., wenn der Rasen am Samstag oder Sonntag gemäht wird.

Und nicht selten führt das Rasenmähen zum Streit zwischen Nachbarn, über die Frage, ob die Rasenpflege am Wochenende, v.a. am Samstag, überhaupt erlaubt ist.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

In Deutschland ist das Rasenmähen im Bundes-Immissionsschutz (BImSchG) bzw. in der entsprechenden Durchführungsverordnung (BImSchV) geregelt. Die letzte Änderung der Bundesrechtsverordnung trat am 8. September 2015 in Kraft. Damit wurde die EU-Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen umgesetzt und die 8. BImSchV, die sog. Rasenmäherlärmverordnung, abgelöst.

Auch beim Thema Rasen mähen ist es wichtig die Gesetzlage zu kennen

Neben dieser bundesweiten Regelung zum Rasenmähen gibt es zusätzliche Bestimmungen auf Ebene der Kommunen, die von den Zeiten der Bundesrechtsverordnung abweichen können. Wer also ganz sicher sein will, wann der Rasen gemäht werden darf, sollte sich beim Ordnungsamt der Gemeinde informieren. So kann der Streit mit dem Nachbarn zwar nicht vermieden werden, aber es droht Ihnen zumindest kein Bußgeld, wenn Sie zu den erlaubten Zeiten mähen.

Rasenmähen in Wohngebieten nach der BImSchV

Nach der 32. BImSchV dürfen Sie den Rasen sonntags und an Feiertagen nicht mähen. An Werktagen ist der Betrieb von Rasenmähern zwischen 20.00 und 07.00 Uhr nicht erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass nach der Verordnung auch der Samstag ein Werktag ist. Mit anderen Worten Sie dürfen den Rasen werktags zwischen 07.00 bis 20.00 Uhr mähen.

Daraus leitet sich für verlängerte Wochenenden, wie zum Beispiel Ostern oder Pfingsten ab: Erlaubt ist das Rasenmähen jeweils am Samstag, am Pfingstsonntag bzw. am Ostersonntag nicht. Da der Ostermontag bzw. der Pfingstmontag ein Feiertag ist, muss der Rasenmäher auch an diesen Montagen in der Garage bleiben.

Ob Sie während der erlaubten Zeiten den Rasenmäher 1- bis 3mal oder öfter in Betrieb nehmen, ist in der Verordnung nicht weiter geregelt. Denn sie gibt lediglich die Uhrzeit vor.

Rechtsanwalt klärt auf: Wann ist Rasenmähen erlaubt und wann nicht?

Für welche Rasenmäher gilt die BImSchV?

Rasenmäher ist nicht gleich Rasenmäher. Deshalb gelten die Zeiten fürs Rasenmähen nicht für alle Mäher, und für manche Geräte, die bei der Rasenpflege zum Einsatz kommen, sieht der Gesetzgeber auch strengere Regelungen vor. Unter Rasenmäher fallen alle Mäher, die beim Mähen Lärm verursachen.

Wird der Mäher mit der eigenen Muskelkraft angetrieben, dann fällt er nicht unter die BImSchV. Schalten Sie jedoch einen Motor hinzu, müssen Sie sich nach den Zeiten der Bundesrechtsverordnung richten. Weiter gehören zum Begriff „Rasenmäher“ auch Mehrzweckgeräte, bei welchen die installierte Leistung des Hauptantriebs mehr als 20 kW aufweist. Außerdem fallen Vertikutierer und Freischneider in den Anwendungsbereich der Verordnung.

Strengere Bestimmungen gelten nach der BImSchV bei der Rasenpflege für Freischneider sowie Grastrimmer und -kantenschneider. Muss der Rasen erst vom Laub befreit werden, dann dürfen keinen Laubbläser bzw. -sammler verwenden.
Die zusätzlichen Ruhezeiten gelten für alle Werktage, also auch am Samstag, da die Geräte sonntags aufgrund der allgemeinen Bestimmungen nicht verwendet werden dürfen. Das Verbot gilt

Morgens zwischen 07.00 und 09.00 Uhr,
Mittags zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sowie
Abends zwischen 17.00 und 20.00 Uhr

Rechen Sie das Laub mit einem Rasen- oder Holzrechen zusammen, dann ist dies natürlich auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten erlaubt, da ein Rasenrechen nicht über einen lärmenden Motor verfügt.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Ausnahme. Die strengeren Regeln gelten nicht für die oben genannten motorbetriebenen Geräte, wenn sie mit dem EU-gemeinschaftlichen Umweltzeichen gekennzeichnet sind.

Das Europäische Umweltzeichen hat die Form einer Blume, wobei die Blüte aus den EU-Sternen besteht, und das Eurozeichen in der Mitte der Blüte sitzt. Dies ist auch ein Grund, warum das EU-Umweltzeichen auch oft Euroblume genannt wird. Finden Sie also dieses Zeichen auf Ihrem Gerät, dann können Sie es von Montag bis Samstag von 07.00 bis 20.00 Uhr verwenden.

Unterschiedliche Ruhezeiten

Mit der BImSchV wird ein Mindeststandard geregelt. Deshalb ist es den Ländern und Kommunen gestattet, die Ruhezeiten auszudehnen. So kann es sein, dass die erlaubten Zeiten für das Rasenmähen an die Ruhzeiten angepasst sind. Die allgemeinen Ruhezeiten sind in der Regel von

6.00 bis 8.00 Uhr
12.00 bzw. 13.00 bis 15.00
20.00 bis 22.00
22.00 bis 06.00

Allerdings können auch diese von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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