Schneeräumpflicht in Bayern (München) | Gesetz zu Winterdienst
Die Schneeräumpflicht gilt in Bayern an sieben Tagen der Woche. Die Wege sollten von Schnee und Eis so befreit werden, dass zwei Personen die Gehwege gemeinsam benutzen können.
An Werktagen nicht später als um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht später als um 8 Uhr. Das Schneeräumen sowie weitere Sicherheitsmaßnahmen sollten bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholt werden, um Gefahren vorzubeugen.
Befindet sich kein Fußweg vor dem Gebäude, sollte am Straßenrand eine ausreichend breite Fußgängergasse geräumt werden. Für den Flughafen gilt ein anderes Gesetz.
Video klärt auf: Ab wann müssen Sie laut Gesetz Schnee schippen?
Schneeräumpflicht und Streusalzverbot in München/Bayern
Hausbesitzer oder Mieter können in München/Bayern mit geeigneten Mitteln wie Schneeschaufeln, Sand und Split mit den winterlichen Witterungsbedingungen fertig werden.
In vielen Gemeinden von Bayern und Städten wie München gibt es auf den Straßen Sandcontainer, die die Bürger benutzen können. Die Verwendung von Streusalz ist jedoch nicht gestattet. Ein Winterbesen stellt hier eine gute Alternative dar.
Nach dem Gesetz besteht in Bayern eine zeitweilige Befreiung von der Schneeräumpflicht, „wenn und bis die Räumlichkeiten und die Ausbreitung beispielsweise bei sehr starkem Schneefall bedeutungslos sind“.
In diesem Fall werden die Schneeräumpflicht und Streupflicht wieder fortgesetzt, nachdem sich der starke Schneeniederschlag eingestellt hat – jedoch erst nach einer „angemessenen Wartezeit“, wenn der Verpflichtete prüft, ob es in München/Bayern aufgehört hat zu schneien.
Wann und wie sollten Sie als Eigentümer in München/Bayern räumen und streuen?
Das Gesetz sieht in Bayern und München eine Schneeräumpflicht vor. Bei Bedarf müssen Bürgersteig, Parkplatz, Radweg und Straße geräumt werden.
Bei Winterwetter sollten in München die Wege in einer Breite von mindestens 1,20-1,50 m von Schnee und Eis befreit werden, etwa mit einer Schneefräse.
Die Schneefräse, eine effiziente Alternative zu Streusalz
Wenn es rutschig ist, müssen sie mit Sand oder Streukorn bestreut werden. Wenn es keinen Fußgängerweg gibt, muss eine ausreichend breite Gasse für Fußgänger am Straßenrand gesäubert und gestreut werden. Sie sollte ebenso schnee- und eisfrei sein. Die Verwendung von Streusalz ist aus Umweltgründen nicht gestattet und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Das Gesetz sieht von Montag bis Samstag eine Schneeräumpflicht der Bürgersteige bis 7 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr frühmorgens vor. Die Maßnahmen sollten bis 20.00 Uhr so oft wie notwendig wiederholt werden, damit die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet ist.
In einigen Gegenden macht die Stadt die Gasse frei. Landbesitzer müssen die Einfahrt vom Eingang ihres Hauses räumen und streuen oder einen verstreuten Fußweg am Rand der Gasse hinterlassen. Dem Gesetz nach sind die Eigentümer für die Sicherheit der Fußgänger auf der Straße verantwortlich.
Das Gesetz über die Schneeräumpflicht sorgt für die vorgeschriebene Schneeräumung und den Rutschschutz in Fußgängerzonen sowie auf Fahrbahnen, Radwegen, Bushaltestellen, Fußgängerüberwegen und am Flughafen.
Was sind die rechtlichen Konsequenzen einer Verletzung der Schneeräumpflicht?
Einwohner haften für Unfälle, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Aufgrund eines unachtsamen Verhaltens können strafrechtliche Auswirkungen auftreten. Wenn der Grundbesitzer die im Gesetz festgelegten Aufgaben nicht erfüllt, kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Gesetz am Flughafen
Am Flughafen von München arbeitet eine große Winterdienstkolonne mit mehr als 200 Fahrzeugen, darunter 88 Traktoren aus dem Umland. Insgesamt 640 Männer und Frauen verrichten ihre Arbeit im Winterdienst des Flughafen München, darunter 450 Landwirte aus der Region.
170 Mitarbeiter sorgen pro Schicht für Schnee- und Eisräumung innerhalb des Flughafen-Geländes. Um den sicheren Betrieb des Flughafen München zu gewährleisten, müssen lediglich zwei Start- und Landebahnen, Vorfelder und Rollwege mit einer Fläche von vier Millionen Quadratmetern geräumt werden. Dabei wird häufig auch
Am Flughafen koordiniert der Schichtleiter den Fahrzeugeinsatz. Die Landebahn hat immer Priorität. Bei Bedarf wird die Start- und Landebahn komplett gesperrt. Um den Winterdienst schnell zu erledigen, reinigen Sie dann mehrere Fahrzeuge parallel. Spätestens 25 Minuten später muss die Landebahn wieder für den Flugverkehr freigegeben werden.
Zur technischen Unterstützung können wichtige Utensilien wie Wintervlies, Rohrbegleitheizung und Heizkabel angewendet werden.