Wintergarten ohne Baugenehmigung (Strafe?) | Genehmigung & Größe
Viele Personen, die über einen ausreichend großen Garten verfügen, spielen mit dem Gedanken, einen Wintergarten zu errichten. Immerhin schützt er – anders als ein Balkon – nicht nur Pflanzen, sondern bei entsprechender Größe auch Menschen in der kühlen Jahreszeit vor Witterungseinflüssen.
Bevor Sie ein solches Bauwerk errichten, müssen Sie in der Regel eine Baugenehmigung einholen.
Dadurch zeichnet sich ein Wintergarten aus
Damit Sie wissen, ob Sie eine Baugenehmigung für ein geplantes Konstrukt einholen müssen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, wodurch sich ein Wintergarten auszeichnet.
Gemäß dem Bundesverband Wintergarten e. V. handelt es sich hierbei um ein Gebäude, das zu einem großen Teil aus durchsichtigem Material besteht.
Gehalten wird es aus einer Trägerkonstruktion aus Holz, Kunststoff oder Metall. In einem Wintergarten können sich mehrere Personen dauerhaft aufhalten. Es ist außerdem zulässig, das Bauwerk zu beheizen. Ein Wintergarten muss auf einem soliden Fundament stehen und auf einer Seite an das Hauptgebäude – also Ihr Haus oder Ihre Wohnung – angrenzen.
Des Weiteren ist das Konstrukt so zu planen, dass es Witterungseinflüssen und verschiedenen Wetterlagen wie Wind, Regen und Schnee standhält.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
– Wintergärten sind für den Aufenthalt mehrerer Personen geeignet
– Sie müssen Witterungsbedingungen standhalten und über ein solides Fundament verfügen
– Der Wintergarten besteht aus durchsichtigem Material mit einer metallenen oder hölzernen Trägerkonstruktion
Dürften Sie hier einen Wintergarten hinbauen? Unser Artikel klärt auf
Die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer
In Deutschland gibt es in Bezug auf die Baugenehmigung des Wintergartens keine einheitliche Regelung.
Es lässt sich daher nicht eindeutig sagen, ob für dieses Bauvorhaben eine Erlaubnis seitens der Baubehörde erforderlich ist. Idealerweise wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Kommune.
Stellen Sie aber sicher, dass Sie sich vor Baubeginn erkundigen und eine Baugenehmigung vorlegen – ansonsten bleiben Sie womöglich auf Ihren Kosten sitzen. Lassen Sie Ihren Anbau durch einen Fachbetrieb errichten, werden die meisten Wintergarten Hersteller ohnehin eine entsprechende Erlaubnis anfordern.
Einige Unternehmen kümmern sich auch auf eigene Faust um die Baugenehmigung – für Sie entsteht dadurch kein Mehraufwand.
Es kann sich außerdem lohnen, eine Ortsbesichtigung durch einen Mitarbeiter des örtlichen Bauamts vornehmen zu lassen. Er kann beurteilen, ob Sie für die Errichtung vom Wintergarten eine Baugenehmigung brauchen.
Auch können Sie sich bei der Fachkraft über die Regelungen des jeweiligen Bundeslands informieren. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick zu den unterschiedlichen Bestimmungen der Länder zum Wintergarten:
Experte klärt auf: Das müssen Sie bei der Baugenehmigung für Ihren Wintergarten beachten
Niedersachsen:
Für den Bau eines Wintergartens ist in Niedersachsen eine Baugenehmigung nicht unbedingt erforderlich.
Gemäß dem § 59 Abs. 1 NBauO sind aber alle baulichen Maßnahmen, sofern sie nicht ausdrücklich als Ausnahme deklariert werden, genehmigungspflichtig.
Zu solchen Bauten gehören unter anderem Überdachungen von Terrasse und Balkon, die eine Grundfläche von maximal 30 Quadratmetern und eine Tiefe von höchstens drei Metern aufweisen.
Der Wintergarten wird in diesem Anhang aber nicht explizit erwähnt. Somit können Sie davon ausgehen, dass in puncto Baugenehmigung für solche Bauten dieselben Vorschriften wie für Wohnhäuser gelten.
Wenden Sie sich vor Baubeginn also unbedingt an Ihre Kommune und lassen Sie bei Bedarf eine Ortsbesichtigung vornehmen.
Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein dürfen Wintergärten nicht verfahrungsfrei errichtet werden. Im Vorfeld ist stets eine Baugenehmigung bei der Baubehörde einzuholen.
Sachsen und Sachsen-Anhalt:
Für den Bau von einem Wintergarten in Sachsen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
Denn prinzipiell ist laut § 59 Abs.1 SächsBO für die Errichtung, Nutzungsänderung, das Erneuern und die Änderung baulicher Anlagen eine entsprechende Genehmigung einzuholen.
Dies gilt für alle Bauwerke, die aus Bauprodukten bestehen und mit dem Erdboden verbunden sind. Der Bauantrag ist generell vom Entwurfsverfasser einzureichen. Diese Vorschriften gelten auch für das Bundesland Sachsen-Anhalt.
Nordrhein-Westfalen:
Im Sinne der Bauordnung ist in NRW jeder Kalt- und Warmwintergarten ein Gebäude. Wollen Sie ein solches Konstrukt bei Ihrer Eigentumswohnung bauen oder erneuern, müssen Sie also einige Vorschriften und Bestimmungen einhalten.
Ob Sie jedoch für einen Wintergarten eine Baugenehmigung brauchen, hängt von der Größe ab. In § 65 finden Sie Bauten, die aufgrund ihrer Größe nicht von der Baubehörde genehmigt werden müssen.
Bayern:
Der Anbau darf in Bayern verfahrensfrei errichtet werden. Voraussetzung ist gemäß § 57 Absatz 1 a, dass der Wintergarten die Größe von 75 Kubikmeter Rauminhalt nicht überschreitet.
Damit gehört Bayern in Deutschland zu den Vorreitern. Auch in Hamburg können Sie einen Wintergarten oder Winterpavillon unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung errichten.
Baden-Württemberg:
Gemäß § 49 Abs. 1 LBO von Baden-Württemberg, bedarf der Bau eines Wintergartens beim Reihenhaus oder der Eigentumswohnung einer Genehmigung.
Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Kaltwintergarten handelt. Sind Sie sich unsicher, sollten Sie Kontakt mit der Baubehörde aufnehmen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Wollen Sie sich eine Baugenehmigung für Ihren Wintergarten einholen, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen. Noch bevor Sie mit der Errichtung des Konstrukts in NRW beginnen, ist ein Bauantrag zu stellen.
Das entsprechende Formular finden Sie beim Bauamt des betreffenden Bundeslands – oft können Sie die Dokumente auch online herunterladen. Anschließend müssen Sie angrenzende Nachbarn fragen, ob Sie mit dem Bau von einem Wintergarten einverstanden sind. Dies gilt sowohl für Wohnungen mit Garten als auch dann, wenn Sie in einem Einfamilien- oder Reihenhaus in Niedersachsen leben.
Die Einverständniserklärung halten Sie schriftlich fest und fügen sie dem Bauantrag bei. Auch Bauzeichnungen sowie einen Lageplan, der unter anderem die Größe des Vorhabens beinhaltet, sind einzureichen.
Wichtig ist außerdem eine detaillierte Beschreibung vom Wintergarten in Niedersachsen sowie ein Entwässerungsplan und technische Nachweise. Letztgenanntes Dokument setzt sich unter anderem aus einem Schallschutz, einem Standsicherheits- und einem Wärmeschutznachweis.
Es ist von der Baubehörde abhängig, ob Sie noch Angaben zum Heizungs- und Lüftungssystem machen oder einen Brandschutznachweis erbringen müssen.
Wann kann auf eine Baugenehmigung verzichtet werden?
Nicht für alle baulichen Maßnahmen brauchen Sie eine Baugenehmigung. Laut Gesetz dürfen Sie ein Gewächshaus ohne die Einverständniserklärung einer Behörde errichten. Hierbei muss es sich jedoch um einen nicht abgeschlossenen Raum handeln, der vordergründig der Aufzucht von Pflanzen dient.
Die Konstruktion darf in Bezug auf Größe und Stabilität nicht einem Wintergarten entsprechen. Als Aufenthaltsraum ist ein solches Bauwerk also ungeeignet. Für einen Kaltwintergarten oder einen Winterpavillon braucht es also nach wie vor eine Genehmigung.
Darauf ist beim Eigenaufbau des Wintergartens zu achten
Nicht immer müssen Sie einen Wintergarten von einem Fachbetrieb bauen lassen. Sind Sie handwerklich begabt und wollen Kosten sparen, können Sie das Vorhaben auch auf eigene Faust durchführen.
Mittlerweile stehen Ihnen diesbezüglich spezielle Bausätze unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Ein solcher Wohnwintergarten lässt sich in der Regel einfach und schnell aufbauen.
Allerdings müssen Sie sich hier um die Baugenehmigung selbst kümmern. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen Warmwintergarten oder einen Wohnwintergarten beachtlicher Größe handelt.
Achten Sie außerdem darauf, dass Sie zu Produkten namhafter Wintergarten-Hersteller greifen.